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VdO-Nachrichten
Zwischenabschluss zu Arbeitszeitregelungen im NV Bühne
Geschlagene sechs Jahre sind seit dem letzten größeren Tarifabschluss zu Mantelfragen im NV Bühne vergangen; nun gibt es einen größeren Teilabschluss zu wichtigen Fragen des Themenkomplexes „Arbeitszeit“. Schuld an der langen Verhandlungsdauer sind auch, aber nicht nur die ermüdenden Vorwärts-/Rückwärts-Verhandlungstaktiken des Bühnenvereins (die sich übrigens mit dem Näherrücken des Endes der Friedenspflicht signifikant änderten), sondern die Covid19-Pandemie sowie die Neuaufstellung der Gewerkschaftsseite – Hinzukommen des BFFS, strategische Neuausrichtung der GDBA, Schaffung funktionierender gewerkschaftsübergreifender Abstimmungsmechanismen.
Fest steht, dass umgehend weiterverhandelt werden muss. Im Bereich Arbeitszeit stehen Themenkomplexe wie Quantifizierung (ggf. unter Einbeziehung des von der VdO entwickelten „Rahmenmodells“), Teilzeit, Probenzeitenregelungen Solo, Arbeitszeitregelungen für nicht überwiegend vorstellungs- und probenbezogen tätige Solo-Mitglieder u.a. an. Hinzu kommt der enorm wichtige Themenkomplex Nichtverlängerungsrecht, wo es gilt, realistischerweise unter Beibehalt der Grundsystematik Willkürentscheidungen einzudämmen und Arbeitsplatzsicherheit zu verbessern.
Termine für die Fortsetzung der Mantel-Verhandlungen sind bereits vereinbart; hierbei wird es zunächst darum gehen, die nächsten Themenschwerpunkte festzulegen.
Nachfolgend noch einmal die Bestandteile des aktuellen Teilabschlusses in Stichworten:
Regelungen für alle NV Bühne-Beschäftigten inkl. Sonderregelungen (SR) Chor und Tanz:
- Ausgleichstag für Arbeit am Wochenfeiertag innerhalb von 8 Wochen.
- schrittweise Einführung von 8 x 2 zusammenhängenden freien Tagen in Verbindung mit einem Sonntag (mind. 4 x in der Kombination Sa/So, darüber hinaus auch in der Kombination So/Mo möglich) mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen
(in SR Chor und Tanz unter Anrechnung auf die bestehenden 16 x 1,5-Tage-Regelung / schrittweiser Übergang von zunächst einer Soll-Regelung zu einer Muss-Regelung in den nachfolgenden Spielzeiten).
- freier Tag am 1. Mai, wenn am 24. Dezember beschäftigt.
- Klarstellung, dass ein halber freier Tag um 14:00 Uhr endet bzw. frühestens beginnen kann.
- am ½ freien Tag können maximal 4 Std. (bei Endproben 5 Std.) disponiert werden.
- Einführung einer pauschalen Abrüstzeit von einer halben Stunde nach Beendigung der Vorstellung (Ruhezeiten beginnen erst anschließend!).
- Einführung eines verbindlichen Wochenplans und einer unverbindlichen Vorschau für die Folgewoche spätestens am Donnerstag der Vorwoche, Änderungen danach können nur noch unter klar festgelegten Voraussetzungen erfolgen und müssen gesondert mitgeteilt werden, keine Änderungen nach 14:00 Uhr des Vortags.
- Modifizierung und Ausgleichsregelungen für die Verkürzungsmöglichkeit der Ruhezeiten bei Gastspielen (insbes. Landestheater betreffend), Ausgleich durch einen freien Tag je angefangene 5mal in Anspruch genommene Verkürzung (1–5x = 1 freier Tag, 6–10x = 2 freie Tage etc. - weitere Details hierzu folgen separat zu einem späteren Zeitpunkt…)
- Einschränkung der Möglichkeiten zur Verkürzung der Nachtruhezeit nur noch aus unvorhersehbaren betrieblichen Gründen um maximal eine Stunde, Ausgleich ist durch ½ freien Tag innerhalb von 2 Wochen zu gewähren.
- Festlegung, dass eine Pause mindestens 20 Minuten dauert und, wenn sie länger als 60 Minuten geht, die darüber hinausgehende Zeit auf die Probenzeit anzurechnen ist.
- nach einer Premiere statt 1 probenfreien Werktag 3 probenfreie Kalendertage (Sollregelung 25/26 und 26/27 – Mussregelung ab 27/28).
Alle weiteren Regelungen der SR Chor und Tanz bleiben unverändert bestehen, nur
verbessernde Regelungen werden übernommen!
Zusätzlich für SR Solo und Bühnentechnik (BT):
- weitgehende Übernahme der freien Tage-Regelungen der Kollektive für Solo und BT (1 freier Werktag wöchentlich und ein halber freier Tag je Woche)
• der halbe freie Tag darf nicht mehr am Sonntagvormittag oder am Vormittag eines Wochenfeiertages gewährt werden,
• Ankündigungsfrist für ganze freie Werktage 6 Wochen,
• für halbe freie Tage Ankündigung mit dem verbindlichen Wochenplan in SR Solo,
• für Tanz inkl. Solotanz Ankündigung wie SR Chor/Tanz mit 6 Wochen einheitlich für ganze und halbe freie Tage,
• für BT Ankündigung der ganzen und halben freien Tage wie bei den nichtkünstlerischen Beschäftigten (öffentl. Dienst) derselben Bühne, mind. 2 Wochen im voraus.
- maximal täglich zu disponierende Probenzeit von 7 Std.
(außer bei Endproben und Vorstellungen)
- mind. 4 Std. Ruhezeit zwischen Proben (10× pro Spielzeit auf 3 Std. verkürzbar, dafür je ein Drittel Tagesgage)
- 4 Std. Ruhezeit vor Vorstellung (bei außergewöhnlicher Belastung (wie z.B. bei großen Rollen o. Partien): 5 Std.
Weitere Regelungen SR Bühnentechnik ab 01.01.2026:
- in der Sonderregelung Bühnentechnik ab 1. Januar 2026 einheitlich 39 Std. Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich (bei vertraglich vereinbarter Mehrarbeit Kürzung um 1 Std.)
- separate Zusatzvereinbarung über Mehrarbeit nur noch bis max. 44 Std. (bisher bis 46 Std.)
- vertraglich nicht vereinbarte Mehrarbeit ist innerhalb von sechs Wochen auszugleichen, danach gibt es Zuschläge für Überstunden:
• bis zur 1,5-fachen Mindestgage → 30 % Zuschlag.
• über der 1,5-fachen Mindestgage → 15 % Zuschlag.
- Ankündigung der freien Tage wie im öffentlichen Dienst, mind. 2 Wochen im Voraus.
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