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Kulturpolitik

Brennpunkte

Zur Situation deutscher Theater und Orchester: Dauerbrennpunkt MeckPomm

Greifswald/Stralsund

Für das Theater Vorpommern (TVP) konnte nun doch noch eine Tarifeinigung gefunden werden, sprichwörtlich in letzter Sekunde. Durch ein erhebliches Einlenken von Seiten der Beschäftigten wurde nun ein Übergangshaustarifvertrag bis zum 31. Juli 2018 verhandelt, der zwar keine spürbaren strukturellen Verbesserungen verspricht, aber zumindest durch die Sicherung der zwischenzeitlich erfolgten allgemeinen Tarifsteigerungen ein weiteres Ansteigen des Verzichts der Beschäftigten verhindert, der in Höhe von rund 15 % vorerst weiter bestehenbleibt. Ganz wesentlich ist aber die Sicherung der Beschäftigten vor betriebsbedingtem Stellenabbau. Daneben konnten noch einige Detailfragen zur Verbesserung der Arbeitssituation verankert werden, wie beispielsweise eine Regelung zu Maskenzeiten und eine Festschreibung einer Höchstzahl von Vorstellungen für die TänzerInnen, die in der letzten Spielzeit einer besonders hohen Belastung ausgesetzt waren. Das Land hat darüber hinaus eine „Fusionsprämie“ versprochen, nach der die Beschäftigten rückwirkend zum 01.01.2018 eine strukturelle Anpassung in Höhe von 2,25 Prozent erhalten sollen, wenn die geplante Fusion mit der Theater und Orchestergesellschaft Neubrandenburg/Neustrelitz (TOG) zum 01.08.2018 umgesetzt wird, eine Bedingung, die allerdings maßgeblich in den Händen des Landes und der übrigen Rechtsträger liegt.

Neubrandenburg/Neustrelitz

Nach dieser Einigung in Vorpommern konnte nun auch endlich am 16.05.2017 wieder ein Tarifgespräch mit der TOG stattfinden. Die TOG befindet sich seit 2012 in einem tariflich ungeklärten Zustand, wonach die Tarifsteigerungen der Jahre 2012-2015 nicht realisiert worden sind, was de facto ein Verzicht von ca. 12-15 % in den unterschiedlichen Tarifbereichen bedeutet, ohne dass hierfür eine gesonderte tarifliche Vereinbarung besteht und ohne dass es – wie bei einem Haustarifvertrag – einen Freizeit-Ausgleich gibt. Ein weiteres grundsätzliches Problem für die mit dem TVP geplante Fusion ist, dass die beiden Gesellschaften auch noch unterschiedlich tariflich eingestuft sind. Das maßgebliche Ziel einer zu treffenden tariflichen Vereinbarung wird auch hier neben dem Schutz der bestehenden Mitarbeiter vor betriebsbedingtem Stellenabbau der möglichst weitgehende Abbau des Vergütungsverzichts und damit auch des strukturellen Ungleichgewichts sein, um die Ausgangsbedingungen für die geplante Fusion so weit wie möglich anzugleichen.

Daneben sollen nun auch baldmöglichst Verhandlungen über die zukünftige Konstruktion des Staatstheaters Nordost ab dem 01.08.2018 aufgenommen werden, die sicherlich noch unter erschwerten Rahmenbedingungen zu führen sein werden. Neben der Problematik der strukturellen Angleichung des unterschiedlichen Tarifniveaus der beiden bisherigen Gesellschaften und dem betrieblichen Zusammenschluss, wofür noch ein Personalüberleitungstarifvertrag verhandelt werden soll, werden auch noch Fragen zu den künftigen Arbeitsbedingungen zu klären sein, wobei hier sehr unterschiedliche Vorstellungen aufeinandertreffen, eine erste unverbindliche „Wunschliste“ der Intendanten zu Mitwirkungspflichten, Ruhezeiten und weiteren Arbeitsbedingungen birgt noch erhebliche Schwierigkeiten für eine tarifliche Lösung, die für die Beschäftigten zumutbar sein könnte. Fortsetzung folgt…

Rostock

Mit seinem Urteil vom 28. April 2017 gab das Arbeitsgericht Rostock einer Klage der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) statt, in der auf die Einhaltung des Haustarifvertrags geklagt wurde. Inhaltlich ging es um die Verpflichtung zur Stellenbesetzung bei der Norddeutschen Philharmonie Rostock. Diese ist laut Haustarifvertrag verpflichtet, 73 Planstellen besetzt zu halten beziehungsweise frei werdende Stellen unverzüglich nachzubesetzen. Nachdem fünf freie Stellen im Laufe des letzten und diesen Jahres nicht wieder besetzt worden waren, hatte die DOV Klage auf unverzügliche Besetzung der Stellen erhoben. Dieser Klage hat nun das Arbeitsgericht Rostock mit seinem Urteil stattgegeben. Darin wird die Beklagte verurteilt, den bereits ausgewählten Kandidaten Arbeitsverträge anzubieten sowie die noch offenen Planstellen auszuschreiben, auf üblichem Weg das Bewerbungsverfahren durchzuführen und den erfolgreichen Kandidaten Arbeitsverträge anzubieten. Das Urteil stärke die Norddeutsche Philharmonie künstlerisch und sei ein bedeutendes Signal in Richtung Planstellenerhalt der Klangkörper, ist in einer Meldung der DOV zu lesen. Gleichzeitig sei es verbandspolitisch von großer Bedeutung für die tarifliche Handlungsmöglichkeit einer Gewerkschaft und bestätige deren Durchsetzungsfähigkeit.

Auch im Bereich des Chores steht nun eine Klage an. Im Gegensatz zum Orchester konnte für den Chor, obwohl immer wieder die Fortsetzung der bereits einmal angefangenen haustariflichen Verhandlungen gefordert wurde, erst gar keine tarifliche Einigung gefunden werden, und damit steht der Chor seit 2012 ohne tarifliche Anpassungen da (s. auch „Brennpunkte“ Oper&Tanz 1/17).

Aufgrund der Bezugnahme auf den NV Bühne in seiner jeweils geltenden Fassung in den individuellen Arbeitsverträgen aber besteht auch hier die Pflicht, ungeachtet der durch Austritt des Theaters aus dem Bühnenverein entfallenden direkten Tarifbindung die zwischenzeitlichen allgemeinen Tariferhöhungen zu gewähren. Da die hierfür arbeitnehmerseitig gesetzten Fristen zwischenzeitlich erfolglos ausgelaufen sind, werden die Ansprüche der betroffenen KollegInnen nun von GDBA und VdO gemeinsam bühnenschiedsgerichtlich durchgesetzt.

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