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Kulturpolitik

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Zur Situation deutscher Theater und Orchester

HTV an der Bayerischen Staatsoper

Seit Jahren arbeiten die Gruppentänzer/-innen des Bayerischen Staatsballetts und der Bayerische Staatsopernchor ohne gültigen Gagen-Tarifvertrag. Grund dafür ist der Umstand, dass das Bayerische Staatsorchester hinsichtlich der Vergütung nicht dem TVK unterliegt, sondern über einen davon losgelösten Haustarifvertrag verfügt. Für diesen Fall bestimmen §§ 76 Abs. 1 S. 3, 89 Abs. 1 S. 3 NV Bühne, dass auch für Chor und Tanzgruppe gesonderte Gagentarifverträge abzuschließen sind. Erste Gespräche hierzu wurden vor rund vier Jahren geführt; Verhandlungen zwischen der VdO und dem Freistaat Bayern laufen seit 1 ½ Jahren. Die Staatsoper möchte – wie auch im Orchester – bestimmte Sondervergütungstatbestände sowie eine erweiterte Rechteabgeltung ebenso in die Berechnung der zu verhandelnden Grundgage einbeziehen wie auch bestimmte Mantelfragen, insbesondere eine Verlängerung der durch einen Bühnenbrauch seit Jahrzehnten gegenüber den Maximal-Regelungen des NV Bühne verkürzten musikalischen Proben des Chores.

Über all dies besteht in weiten Teilen Einigkeit, nicht jedoch über die Bewertung einzelner Elemente. Zum einen lehnt der Freistaat eine der besonderen Bedeutung und künstlerischen Leistung der betroffenen Kollektive sowie den erhöhten Lebenshaltungskosten am Standort München geschuldete generelle Erhöhung der Gagen gegenüber dem Flächenniveau, wie sie beim Orchester zusätzlich zu allen strukturellen Aspekten stattgefunden hat, unter Hinweis auf die angespannte Haushaltslage ab. Zum anderen besteht zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberseite bezüglich der abzugeltenden zusätzlichen Leistungen, insbesondere der verlängerten musikalischen Chorproben, eine Bewertungsdifferenz von mehreren 100 Prozent. Hier ist also noch einige Bewegung erforderlich, um zu einer letztlich von allen Seiten gewollten und für alle Seiten sinnvollen Lösung zu kommen.

Ein interessanter Anstoß kam originär von der Leitung der Staatsoper: Um – zusätzlich zu den bereits im NV Bühne verankerten Freistellungsansprüchen – Tänzer/-innen die „Transition“, also den Übergang in eine berufliche Zukunft nach der Tanzkarriere zu erleichtern, wurde die Schaffung eines Übergangsgeldes zur Diskussion gestellt, das, abhängig von der Beschäftigungsdauer, Tänzer/-innen gezahlt werden könnte, die ihre tänzerische Laufbahn beenden. Anders als die „Tänzerabfindung“ der VddB, durch die gleichzeitig Versorgungsansprüche verlorengehen, wäre dies eine zusätzliche, wenn auch begrenzte, finanzielle Unterstützung des Transition-Prozesses. Zugleich könnte dies konkret im Falle der Bayerischen Staatsoper einen Teilausgleich dafür schaffen, dass aufgrund der im Tanzbereich erheblich geringeren in die neue Grundgage der Tanzgruppenmitglieder einzubeziehenden Sondervergütungen diese Grundgage voraussichtlich – anders als im NV Bühne – geringer ausfallen wird als die des Chores.

Die VdO, die frühzeitig konkrete Berechnungen zur Ermittlung der neuen Grundgage vorgelegt hatte, hat sich bislang flexibel gezeigt und diverse Kompromisslinien vorgeschlagen. Es ist zu hoffen, dass nun auch die Arbeitgeberseite Beweglichkeit zeigt und eine unnötige Eskalation vermieden wird.

Zukunftskommission Altenburg-Gera

Am 03.06.2021 tagte für das Theater Altenburg Gera zum vierten Mal die Zukunftskommission , die gemäß dem letzten HTV, der Ende 2021 ohne Nachwirkung ausläuft und noch einen Vergütungsverzicht der Beschäftigten von knapp 6 Prozent beinhaltet, vereinbart worden ist (s. O&T 02/2020).

Ziel der Zukunftskommission ist es, unter Beteiligung der Gesellschafter Landkreis Altenburger Land, der Städte Altenburg und Gera sowie Vertretern des Freistaats Thüringen, des Betriebsrats und der Gewerkschaften ver.di, DOV, GDBA und VdO ein Zukunftskonzept zu erarbeiten, um den Erhalt aller Sparten des Theaters und seiner künstlerischen Substanz mit einer Rückkehr zur flächentarifgerechten Bezahlung nach Auslaufen des HTV zu sichern. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob eine Aufstockung des in der Vergangenheit bereits auf 19 Stellen gekürzten Opernchores in Betracht kommt.

Zu einer entsprechenden dynamischen Anpassung ihrer Finanzierungsanteile sehen sich die Gesellschafter jedoch nach wie vor nicht in der Lage, insbesondere vor dem Hintergrund der pandemiebedingt gesunkenen Gewerbesteuereinnahmen. Bisher konnten sich die Gesellschafter noch nicht einmal zu einem einheitlichen Bekenntnis zum Erhalt aller Sparten des Theaters und seiner künstlerischen Substanz durchringen. Im letzten Termin zeigte sich diesbezüglich zumindest eine gewisse Bewegung, indem sie die Fortführung des HTV um ein weiteres Jahr angeboten haben.

Auch wenn in der letzten Sitzung von dem Vertreter des Landes geäußert wurde, dass es „gegenwärtig nicht der Zeitpunkt sei, Geschenke zu verteilen“, ist es an der Zeit, die entsprechenden Weichen zu stellen für eine verbindliche Rückkehr zur Fläche; und dies entspricht auch dem vom Kulturminister Benjamin Hoff ins Leben gerufenen „Tariftrialog“ mit dem politischen Ziel der „Perspektive 2025“, was bedeutet, unter Beibehaltung der bestehenden kulturellen Strukturen die Finanzierungslücke zur flächentarifgerechten Bezahlung zu schließen und dafür auch noch weitere finanzielle Mittel in Aussicht zu stellen.

Dementsprechend haben die Gewerkschaften nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Geschäftsgrundlage der HTV in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass eine Fortführung des Haustarifvertrages ohne eine klare und verbindliche – ggfs. stufenweise – Perspektive zur Rückführung in die Fläche nicht in Betracht kommen kann, zumal an dem Haus erhebliche Rücklagen bestehen, die möglicherweise bis zur endgültigen Umsetzung der „Perspektive 2025“ ausreichen könnten.

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