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VdO-Nachrichten

Covid-19: Kurzarbeitstarifverträge laufen aus!

In einer Verhandlungsrunde am 09.06.2021 konnten sich der Deutsche Bühnenverein und die Gewerkschaften DOV, GDBA und VdO nicht auf eine Fortsetzung der Kurzarbeitstarifverträge in den Bereichen TVK und NV Bühne einigen. Diese laufen damit – jedenfalls im Kern – außer bei den Bühnen des Landes Berlin, für die sie bis zum 31.12.2021 Geltung haben, zum 31.07.2021 ohne Nachwirkung aus.

Hintergrund ist die Einschätzung der Gewerkschaften, dass in Anbetracht der Pandemie-Entwicklung und des Impffortschritts und der damit einhergehenden Lockerungen staatlicher Beschränkungen die Arbeitsmöglichkeiten der Theater und Orchester einschließlich eines Spielbetriebs derzeit nicht mehr so eingeschränkt sind, dass dies die Anordnung von Kurzarbeit rechtfertigen könnte. Rein finanzielle Erwägungen als Grundlage der Anordnung von Kurzarbeit sind von den Gewerkschaften seit jeher abgelehnt worden; die für die akute Corona-Sondersituation der vergangenen Monate abgeschlossenen Tarifverträge rein vorsorglich für den möglichen Fall einer erneuten Verschärfung der Situation in Kraft zu lassen, erschien auch vor dem Hintergrund der diversen Probleme bei der Durchführung dieser Tarifverträge in der Praxis nicht angebracht; tragfähige Argumente für eine generelle Verlängerung konnte der Bühnenverein nicht vorbringen.

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass damit Kurzarbeit an Theatern nicht generell ausgeschlossen ist: an privatrechtlich organisierten Häusern kann sie auch auf Betriebs-, in einigen Bundesländern auch auf Dienstvereinbarungen gestützt werden. Damit obliegt den betroffenen Betriebs- und Personalräten die Verantwortung, einerseits Ansinnen von Arbeitgebern auf nicht durch zwingenden Arbeitsausfall verursachte Kurzarbeit entgegenzutreten, andererseits, wenn die Ermöglichung von Kurzarbeit im Einzelfall erforderlich sein sollte, darauf zu bestehen, dass keine für die Beschäftigten schlechteren Regelungen als die der bisherigen Tarifverträge vereinbart werden. Die Künstlergewerkschaften werden sie in diesen Punkten gerne unterstützen.

Selbstverständlich ist damit nicht gesagt, dass nicht, wenn die Situation es künftig erfordern sollte, eine – insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen der Anordnung von Kurzarbeit und der Transparenz und Überprüfbarkeit der Vergütungsabrechnungen präzisierte – Wiederinkraftsetzung tariflicher Regelungen ausgeschlossen wäre.

Mantelverhandlungen zum NV Bühne

Nachdem die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Bühnenverein und den Gewerkschaften GDBA und VdO zu diversen Arbeitszeitregeln und den Bestimmungen zur Mindestgage im NV Bühne im Januar ziemlich festgefahren waren, entschied sich die GDBA einseitig, diese zunächst nicht fortzusetzen, wodurch wegen des bestehenden Tarifverbundes und der Einheitlichkeit des gemeinsamen Tarifvertrages auch die Verhandlungen mit der VdO unterbrochen wurden. Begründet wurde dies seitens der GDBA damit, dass im Frühjahr der Genossenschaftstag anstand und man in Anbetracht der schwierigen Verhandlungssituation die Eckpunkte des zukünftigen Verhandlungsmandats dort neu diskutieren und festlegen wollte. Zugleich stand ein Wechsel in der Präsidentschaft der GDBA an, da der bisherige Präsident Jörg Löwer, mit dem in den letzten Jahren erhebliche gemeinsame tarifpolitische Erfolge erkämpft werden konnten, nicht wieder kandidierte.

Nunmehr hat der Genossenschaftstag im vergangenen Mai stattgefunden; designierte Präsidentin ist die Schauspielerin Lisa Jopt, der wir bei dieser Gelegenheit herzlich zu ihrer Wahl gratulieren. Nunmehr steht an, gemeinsam mit ihr und den Tarifkommissionen von VdO und GDBA die tarifpolitische Lage und die Grundlagen zukünftiger Zusammenarbeit zu evaluieren und – möglichst gemeinsam – wieder auf den Bühnenverein zuzugehen. Ein diesbezügliches Gesprächsangebot haben Bundesvorstand und Geschäftsführung der VdO der GDBA unterbreitet.

 

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