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Kulturpolitik
Brennpunkte
Theater Chemnitz – Tod auf Raten?
Gerade noch sonnte man sich in Chemnitz im Rampenlicht der „Kulturhauptstadt Europas“. Wenige Monate später schlägt die trübe Realität zu: An allen Theaterbauten der Stadt ist über die Jahrzehnte ein erheblicher Renovierungsstau aufgelaufen. Infolge dessen wurde das architekturgeschichtlich hochrelevante Schauspielhaus – traditionell ein Dreh- und Angelpunkt des städtischen Kulturlebens – bereits 2021 wegen Baufälligkeit geschlossen. Seitdem residiert das Schauspiel im ebenfalls maroden „Spinnbau“. Sanierungs- oder Neubauaktivitäten in der Zwischenzeit: Fehlanzeige.

Schauspielhaus Chemnitz. Foto: Nasser Hashemi
Nun soll auch der Spinnbau geschlossen und sollen nach dem Willen des Stadtrats alle Sparten im ebenfalls dringend sanierungsbedürftigen Opernhaus zusammengeführt werden. Dies führt zwangsläufig zu einer drastischen Kürzung des Angebots aller Sparten, die sich dann eine Bühne für Endproben und Vorstellungen teilen müssten. Zudem ist die Opernbühne mit dem großen Orchestergraben für Schauspielaufführungen weitgehend ungeeignet, da das Sprechtheater auch von der räumlichen Nähe zum Publikum lebt.
Die bisher schon ziemlich unerträgliche Situation des Interims wird dadurch weiter verschlimmert, dass es immer noch kein geeinigtes Konzept für eine endgültige Gestaltung der räumlichen und damit natürlich auch ein Stück weit der inhaltlichen Theaterlandschaft gibt. Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier etwas so lange „ausgesessen“ werden soll, bis sich niemand mehr an die lebendigen Kulturzeiten der Vergangenheit erinnert.

Oper Chemnitz. Foto: Nasser Hashemi
Die Theaterleitung hat sich in einer öffentlichen Stellungnahme sehr detailliert und konstruktiv zu der Situation geäußert. Es ist zu hoffen, dass diese Stellungnahme Grundlage der weiteren Diskussionen und Planungen sein wird. Immerhin hat der Stadtrat bekundet, ca. 40 Millionen Euro aus dem Sondervermögen für Neubau / Sanierung von Oper und Schauspiel einwerben zu wollen. Dies muss dann aber auch mit der dringend erforderlichen Zügigkeit weiter betrieben werden, um den ohnehin schon unabwendbaren Schaden für die Kultur zu minimieren.
Hauptstadtzulage – Gemeinsame Feststellungsklage von BFFS, VdO und GDBA
Seit April 2025 erhalten die TV-L Beschäftigten des Landes Berlin aufgrund eines entsprechenden Tarifvertrages mit der ver.di die sogenannte „Hauptstadtzulage“. Die NV Bühne-Gewerkschaften hatten ebenfalls zu deren Übernahme verhandelt, bis der DBV ihnen mitteilte, dass die Beschäftigten nach NV Bühne diese – weder bei den Bühnen des Landes Berlin noch bei der Stiftung Oper - erhalten sollen. Seitdem weigert sich der DBV mit verschiedenen Argumenten entsprechende Verhandlungen aufzunehmen. GDBA, VdO und BFFS haben sich daher nun entschlossen nicht länger abzuwarten und gemeinsam eine Feststellungsklage nach § 9 Tarifvertragsgesetz zu erheben, dass sie einen Anspruch auf sinngemäße Übernahme nach § 12 a NV Bühne haben. In dem Zusammenhang hat die VdO ihren Mitgliedern der Ortsverbände an der Stiftung Oper in Berlin im letzten Monat Schreiben zur Geltendmachung der Hauptstadtzulage zur Verfügung gestellt, um diese an ihren jeweiligen Häusern abzugeben und ihre Ansprüche zu sichern. |