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Kulturpolitik
Brennpunkt
„Zukunftspakt Bühne“
Wenn Wirtschaft und Export schwächeln, tausende Menschen entlassen werden und Unternehmen Pleite gehen, erhalten Staat und Kommunen weniger Einkommen- und Gewerbesteuer. Die Öffentliche Hand muss dann sparen, wo es geht, und tut dies traditionell bevorzugt bei Kunst und Kultur, auch bei den Theatern, deren Ensembles und Werkstätten einen großen Posten im Kulturetat ausmachen. Die Lage vieler Theater ist schwierig, bei einigen sogar existenzbedrohend. Interne Rationalisierungspotentiale wurden in den letzten Jahrzehnten bereits weitestgehend ausgeschöpft. Der Deutsche Bühnenverein hat deswegen auf Empfehlungen von Expert:innen aus verschiedenen Bereichen seiner Mitgliedschaft die Handlungsempfehlung „Zukunftspakt Bühne – Transformation statt Disruption“ veröffentlicht.
Die Leitungen der Theater und Orchester sollten Sparmaßnahmen und Veränderungen nicht länger bloß passiv erdulden, sondern ihre gesellschaftliche, künstlerische, wirtschaftliche und bildungspolitische Entwicklung aktiv mitgestalten, und zwar gemeinsam mit den Trägern in Ländern und Kommunen. In der „Präambel“ des Pakts heißt es: „Kunst ist und muss frei von staatlicher Einflussnahme bleiben. Dies ist die unhintergehbare Voraussetzung für die professionelle Zusammenarbeit von Theaterleitungen und Trägern. Zugleich ist es Aufgabe der Träger, die Theater und Orchester steuernd zu kontrollieren und dabei Ermessensspielräume auszuloten.“ Dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Bühnen und Rechtsträger ausdrücklich angemahnt wird, ist insofern bezeichnend, als sich genau dies offenbar nicht mehr von selbst versteht. Umso wichtiger werden „Beziehungspflege“ und „Kommunikation“, im Klartext: regelmäßige Veranstaltungsbesuche politischer Verantwortlicher, turnusgemäße informelle und formelle Treffen, themenbezogene Gespräche sowie der Austausch mit Personal- und Betriebsräten zur Verbesserung der Kenntnisse der Theater, Orchester und Ensembles. Gerade in Zeiten knapper Finanzen gilt es, den Rückhalt der Kunst in Politik und Gesellschaft zu stärken.
Der Bundesverband der Theater und Orchester regt an, dass die Träger (Kulturausschüsse, Gemeinderäte und gegebenenfalls weitere Zuwendungsgeber) mit den Theatern (Intendanz, Beschäftigtenvertretungen, Fördervereine, Freundeskreise) rechtsverbindliche Vereinbarung über die künftige Gestaltung der Theater treffen. Im Kern geht es um: „1. Finanzierungszusage für mindestens drei Jahre, Aussage zur Höhe und Entwicklung der Zuwendung, zur Übernahme von Tarifsteigerungen sowie zu Investitionsplanungen (Instandhaltung von Bau und Bühnentechnik und Sanierungsvorhaben); 2. Vereinbarung, Transformationsmaßnahmen gemeinsam zu prüfen und einvernehmlich darüber zu entscheiden; 3. Festlegung der Verantwortlichkeiten für die Steuerung der Transformationsschritte; 4. Festlegung eines Budgets für die Transformationsmaßnahmen.“
Laut Bühnenverein muss die Belegschaft über die Personalvertretungen in den Pakt einbezogen werden, da manche Veränderungen der Mitbestimmung unterliegen und nur auf diese Weise Ängste und Widerstände von Beschäftigten im Prozess berücksichtigt werden können. Der jeweilige Pakt soll auch veröffentlicht werden, damit die Vertragspartner die Kommunikation selbst steuern und den Rückhalt für den Veränderungsprozess vergrößern. Eine „Toolbox zur Transformation“ nennt schließlich Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Einsparung, die allerdings schon seit Jahrzehnten diskutiert und teils auch schon umgesetzt werden:
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Verwendung von Standardmaßen und modularer Bühnenbauweise
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Standardisierung von Produktions mitteln
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Einkaufsgemeinschaften
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Plattformen für den Austausch von Dekorationsteilen/Requisiten
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Fremdvergaben beim Bühnenbau
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Outsourcing von Arbeitsbereichen
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Nutzung von Prozessbeschreibungen
Während diese Optionen den künstlerischen Entstehungsprozess einer Neuproduktion angeblich nicht betreffen – was zu bezweifeln ist –, erwartet der Bühnenverein derlei Auswirkungen dagegen durch veränderte Organisation, Abläufe, Personalplanung und insbesondere Flexibilisierungen in bzw. Umgehung von bestehenden Tarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Ferner empfohlen werden verstärkte Kooperationen zwischen benachbarten Theatern, der Austausch von Produktionen und die Zusammenlegung von Funktionsbereichen, um mit weniger Geld und Eigenproduktionen dennoch Programmvielfalt anbieten zu können. Auch die Freie Szene soll einbezogen werden, um Ressourcen optimal zu nutzen sowie die Vernetzung und Akzeptanz in der Stadtgesellschaft zu verbessern.
Das Präsidium des Deutschen Städtetags sieht im „Zukunftspakt Bühne“ ein wichtiges Instrument zur Zukunftssicherung der kommunalen Theater und Orchester sowie für Gastspielhäuser ohne eigenes Ensemble. Die Interessenvertretung aller kreisfreien und der meisten kreisangehörigen Städte in Deutschland empfiehlt den Mitgliedsstädten, eine Umsetzung des Pakts zu prüfen, um angesichts erodierender finanzieller Mittel und Rahmenbedingungen dennoch Planungs- und Finanzierungssicherheit für die Häuser und Rechtsträger zu schaffen. Das alles kann aber letztlich nur funktionieren, wenn die Finanzausstattung der Gemeinden bedarfsgerecht ist. Hier ist der Bund am Zuge.
Aus gewerkschaftlicher Sicht ist ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass weder eine weitere Arbeitsverdichtung an ohnehin schon hochbelasteten Arbeitsplätzen noch eine Tarifflucht durch allzu kostenbewusstes Outsourcing bzw. Fremdvergaben entsteht. |