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VdO-Nachrichten
Brummendes Tarifgeschäft
Vergütungsrunde TV-L / TV-H
Am 14.02.206 haben sich die Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes mit der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder auf folgende Tarifanpassungen geeinigt:
- Laufzeit: 01.11.2025 – 31.01.2028
- 01.04.2026: lineare Erhöhung aller Entgelte um 2,8%, mindestens 100,- €
- 01.03.2027: lineare Erhöhung aller Entgelte um 2.0%
- 01.01.2028: lineare Erhöhung aller Entgelte um 1,0%.
Damit ist ein im Ergebnis der linearen Erhöhungen mit dem derzeit laufenden Tarifturnus des TVöD weitgehend identisches Ergebnis erzielt worden; die im TVöD erfolgte Anhebung der Jahressonderzahlung fehlt allerdings im TV-L.
Wie immer werden von diesem Ergebnis die Beschäftigten des Landes Hessen nicht erfasst. Für sie verhandelt das Land Hessen mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes den TV-H. Hier ist für Ende März die abschließende Verhandlungsrunde geplant. Wird hier ein Ergebnis erzielt, werden VdO, BFFS, GDBA und unisono umgehend mit dem Deutschen Bühnenverein Verhandlungen über die Übernahme der Ergebnisse für den künstlerischen Bereich (NV Bühne, TVK) führen.
Mantelverhandlungen NV Bühne
Weiterhin wird zwischen VdO, BFFS und GDBA auf der einen und dem DBV auf der anderen Seite im Monatsrhythmus über die weitere Aktualisierung der Mantelregelungen des NV Bühne verhandelt. Schwerpunkte sind zur Zeit das Nichtverlängerungsrecht, gemischte Arbeitsverträge (z. B. „Solo mit Chor“) sowie ein vom DBV eingebrachter Katalog von „Korrekturen“ zu dem im vergangenen Sommer in Kraft getretenen „kleinen Paket“ zur Arbeitszeit.
Im Komplex „Nichtverlängerungsrecht“ konzentriert sich die Diskussion darauf, wie unter Beibehaltung des künstlerischen Befristungsregimes Nichtverlängerungsentscheidungen transparenter ausgestaltet werden können und wie die von einer Nichtverlängerung betroffenen Beschäftigten sozial abgefedert werden können. Zu beiden Aspekten liegen die Positionen noch weit auseinander. Bei den „gemischten Verträgen“ gibt es grundsätzlich Einigkeit, dass erstens Überlastungen durch gemischte Tätigkeiten vermieden werden und zweitens diese Tätigkeiten nicht dazu missbraucht werden können sollen, Kollektive, insbesondere Chöre, weiter zu dezimieren oder gar gänzlich abzubauen. Darüber, welche Regelungen hierzu erforderlich oder sinnvoll sind, bestehen jedoch noch erhebliche Differenzen.
Weiterhin hat der DBV einen Katalog von Forderungen zu Modifikationen der im Sommer 2025 vereinbarten Änderungen der Arbeitszeitregelungen für die Sonderregelung Solo vorgelegt. Dabei geht es im Wesentlichen um Aufweichung der Regelungen zu freien Werktagen (Lage und Ankündigungsfrist), zu weiteren Ausnahmen von Ruhezeitregelungen und zu weiteren Ausnahmen von der Verbindlichkeit des Wochenplans. Darüber hinaus soll für alle Sonderregelungen die Regelung über drei probenfreie Tage nach einer Premiere mit einer Alternative versehen werden. Zu allen Teilbereichen wurde intensiv diskutiert; vereinzelt fanden sich Lösungswege. Die Ergebnisse werden letztlich aber erst zum Tragen kommen, wenn in einer Gesamteinigung auch über die vorstehend genannten Themenkomplexe der von BFFS und GDBA bekanntlich zum 30.06.2026 gekündigte NV Bühne auch für diese wieder in Kraft gesetzt werden kann.
TV Gast
Am 29.01.2026 wurden Verhandlungen über die Weiterentwicklung des am 01.06.2025 in Kraft getretenen „TV Gast“ aufgenommen. Gewerkschaftsseitig sind die Forderungsschwerpunkte eine deutliche Verbesserung der Vergütungsbedingungen, um eine Äquivalenz zu den NV-Bühne-Beschäftigungsverhältnissen zu erreichen, eine erweiterte Beteiligung der Theater an Vermittlungsprovisionen, verbesserte Ausfallregelungen und zumindest teilweise Übernahme der Arbeitszeitregelungen aus dem NV Bühne. Der DBV hat einen eigenen, an der jeweiligen Berufserfahrung orientierten, Vorschlag zur Gagenstruktur vorgestellt, der aus Sicht der Gewerkschaften jedoch nicht ausreichend ist. In allen anderen Punkten gibt es noch sehr grundlegende Differenzen zwischen den Tarifparteien.
HTV Frankfurt/Main
Der im Jahr 2012 geschlossene Haustarifvertrag für den Chor der Städtischen Bühnen Frankfurt ist arbeitgeberseitig zum 31.08.2026 gekündigt worden. Forderungen oder Verhandlungsaufforderungen sind noch nicht erfolgt. Problematisch aus Sicht der Chormitglieder ist dabei vor allem, dass die Regelungen zur Medienpauschale von der Nachwirkung ausgeschlossen sind.
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