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Kulturpolitik
Brennpunkte
Chemnitz: Gemeinsame Erklärung der Gewerkschaften BFFS, GDBA, VdO, unisono und ver.di – erste erfreuliche Rückmeldungen aus der Politik
Am Beispiel des Stadttheaters Chemnitz zeigt sich wieder einmal ein grundsätzliches Problem vieler Theater in Deutschland: eine strukturelle Unterfinanzierung, die nicht durch Personalkosten entstanden ist. Ausgerechnet kurz nach Ablauf des Jahres als Kulturhauptstadt Europas 2025 kam die Forderung nach Haustarifverträgen auf; zugleich wurde, wie in solchen Fällen üblich, für den Fall des Ausbleibens bereits Personalabbau in Aussicht gestellt – obwohl die Beschäftigten über Jahre schon erhebliche Beiträge geleistet haben, um das Theater am Leben zu halten. Sie nun erneut mit einem Sonderopfer in die Pflicht zu nehmen, während die eigentliche Ursache – die unzureichende Finanzierung – unangetastet bleibt, wäre wieder einmal zu kurz gegriffen. Die Verknüpfung von Tarifgesprächen mit angekündigtem Stellenabbau einerseits und das Fehlen einer Perspektive für die Rückkehr zum Flächentarif andererseits hätte erneut den Druck einseitig auf die Beschäftigten verlagert. Aus diesen Gründen lehnten die Gewerkschaften BFFS, GDBA, VdO und ver.di im Juni nach Sondierungsgesprächen mit der Geschäftsführung und den Arbeitgeberverbänden, wie übrigens auch an anderen Standorten in Sachsen, die Aufnahme von Haustarifverhandlungen ab; unisono wäre unter bestimmten Bedingungen dazu bereit gewesen.
Vor kurzem wandten sich alle fünf Gewerkschaften mit einer gemeinsamen Erklärung an den Chemnitzer Stadtrat. Es gab bereits die ersten Reaktionen aus dem Stadtrat: Mit einer Fraktion ist ein gemeinsames Gespräch geplant. Aus einer anderen Fraktion kam die Rückmeldung, dass sie die Kritik der Gewerkschaften ernst nehme und hinter den Beschäftigten stehe. Ein Haustarifvertrag dürfe nicht zum Instrument werden, mit dem fehlende öffentliche Finanzierung dauerhaft kompensiert werde.
Neuabschluss HTV Frankfurt/Main
Nachdem der Haustarifvertrag für den Chor der Oper Frankfurt/Main im Frühjahr arbeitgeberseitig gekündigt worden war, konnte in drei intensiven Verhandlungsrunden noch vor der Sommerpause eine Neufassung vereinbart werden, die nach Unterschrift (rückwirkend) zum 01.09.2026 in Kraft treten soll. Hier die wichtigsten Inhalte:
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• Bei bis zu drei Premieren pro Spielzeit soll gemäß dem früheren § 6 Absatz 1 NV Bühne nur ein probenfreier Werktag gewährt werden dürfen. Im Gegenzug erhält der Chor eine zusammenhängende freie Woche in der Spielzeitmitte (Dezember bis April)
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• Die Regelungen zu den arbeitsfreien Doppeltagen (§ 74 Absatz 6 NV Bühne), zum Ausgleich für Arbeit an Wochenfeiertagen (§ 74 Absatz 3 NV Bühne) und zu den Schlussproben bei Wiederaufnahmen (§ 72 Absatz 7 NV Bühne) werden geringfügig liberalisiert, die Medienrechte (§ 8 Absatz 1 NV Bühne) um Streaming erweitert.
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• Im Gegenzug wird die bisherige Medienpauschale um gut 1/3 auf 200,- € erhöht, in die allgemeine Sondervergütungspauschale einbezogen und damit dynamisiert.
Weitere Verhandlungsthemen wie etwa die Belastungsgerechtigkeit zwischen den Stimmgruppen sollen unterhalb der Tarifvertragsebene weiter behandelt werden. Der Tarifvertrag befindet sich in der Schlussabstimmung und wird in Kürze ins Unterschriftsverfahren gehen. |