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VdO-Nachrichten
Organisationswahlen
In dieser Spielzeit (2026/2027) stehen wieder die alle vier Jahre durchzuführenden Organisationswahlen an.
Wir hatten die entsprechenden Informationen und Unterlagen im März/April 2026 versandt und möchten auch an dieser Stelle noch einmal alle Mitglieder daran erinnern.
Seit 2019 können an jeder Bühne bis zu zwei Funktionsträger*innen der VdO Schutz vor beendenden Nichtverlängerungsmitteilungen nach § 42 Abs. 2 NV Bühne in Anspruch nehmen. Bei den Funktionsträger*innen der VdO handelt es sich um die in den jeweiligen Ortsverbänden gewählten Ortsdelegierten und deren Stellvertreter*innen. Damit Sie diesen Schutz in Anspruch nehmen können, müssen wir Sie bzw. die gewählten Funktionsträger*innen den Häusern anzeigen.
Aktualisieren Sie bitte bei erfolgenden Wechseln der Funktionsträger*innen auch die für den Nichtverlängerungsschutz nominierten Personen bei uns an wahlen@vdoper.de (s. Formular Anzeige Nichtverlängerungsschutz). Die offizielle Meldung der Funktionsträger*innen erfolgt dann zentral über die Geschäftsstelle Hamburg!
Diejenigen Ortsverbände, die bisher noch gar keine Funktionsträger*innen nominiert haben, möchten wir ausdrücklich ermutigen, dies im Rahmen des jetzigen Wahlturnus zu tun. Wenn es an Ihrer „Bühne“ mehr als zwei infragekommende Funktionsträger*innen gibt, etwa wegen des Vorhandenseins mehrerer Ortsverbände (Solo, Chor und Tanz) und/oder mehrerer Stellvertreter*innen, sollen die gewählten Funktionsträger*innen gemeinsam bestimmen, wer von ihnen den Schutz in Anspruch nehmen soll.
Hierbei empfehlen wir Ihnen, diejenigen zu nominieren, die wegen des jeweils anwendbaren Nichtverlängerungsrechts das größte Risiko einer Nichtverlängerungsmitteilung tragen.
Außerem haben seit der letzten Satzungsänderung auch unsere freischaffenden Mitglieder die Möglichkeit, Funktionen im Verband zu übernehmen und sich bei der Arbeit der VdO zu engagieren. Freischaffende Mitglieder haben zum einen die Möglichkeit, sich mit Zustimmung des für sie einschlägigen Ortsverbandes an der ihrem Wohnsitz nächstgelegenen Bühne oder dem Ortsverband einer sonstigen Bühne, an der sie regelmäßig beschäftigt sind, anzuschließen. Zum anderen können die in einem Landesverband ansässigen freischaffenden Mitglieder einen eigenen ortsübergreifenden Verband bilden, der einem Ortsverband gleichgestellt ist und für den die entsprechenden Satzungsregelungen sinngemäß anzuwenden sind.
Alle Dokumente zu den Wahlen der Ortsverbände und der ortsübergreifenden Verbände der Freischaffenden finden sich im internen Mitgliederbereich unter:
„Dokumente-->Organisationswahlen 2026“.
Zuletzt noch eine kleine Bitte. Damit wir über die Arbeit in den Ortsverbänden berichten können, sind wir auf die Hilfe der Mitglieder angewiesen. Wir würden in diesem beginnenden großen Wahljahr gerne wieder die Ortsverbände mit ihren gewählten Delegierten auf unseren sozialen Medien präsentieren. Wir würden uns deshalb sehr freuen, wenn wir Portraitaufnahmen und auch ein Gruppenfoto der Gewählten mit den Namen per Mail an joerg.loewer@vdoper.de zugesandt bekommen - natürlich nur, wenn die Kolleg*innen damit einverstanden sind. Herzlichen Dank dafür.
Bei Fragen stehen wir wie stets jederzeit gerne zur Verfügung.
Christine Stein, Geschäftsführerin
Tobias Könemann, stv. Geschäftsführer
NV Bühne: zum Stand der Dinge
Vor der Spielzeitpause konnte in den Verhandlungsterminen zum NV Bühne, zuletzt am 24.06.2026, kein nennenswerter Verhandlungsfortschritt erzielt werden. Erfreulich hingegen war, dass sich einen Tag zuvor die drei Schwestergewerkschaften BFFS, GDBA und VdO mit Vertreter*innen des Großen Tarifausschusses des Deutschen Bühnenvereins in Düsseldorf beim Ballett am Rhein trafen. In einem gemeinsamen Workshop mit Christina Barandun wurden neue Gesprächsformate ausprobiert. Gegenseitiger Austausch von Perspektiven und Positionen standen dabei im Mittelpunkt. Die Gewerkschaften hatten bereits seit längerer Zeit einen gemeinsamen Austausch mit dem Großen Tarifausschuss als sinnvoll erachtet. Am 01.07.2026 ist nun die erneute Kündigung des NV Bühne durch GDBA und BFFS wirksam geworden und die Friedenspflicht ausgelaufen. Die VdO hat sich, wie Ihr wisst, auch dieses Mal nicht an der Kündigung beteiligt. Ungeachtet dessen hat der DBV seinen Mitgliedern, insbesondere für Neueinstellungen, einen Musterarbeitsvertrag „NV Bühne light“ zur Verfügung gestellt, in dem wesentliche Elemente der letztjährigen NV-Bühne-Reform rückgängig gemacht werden. Er hat dabei nicht darauf hingewiesen, dass die Anwendung dieses Musters gegenüber VdO-Mitgliedern unwirksam ist. Wir hatten unsere Mitglieder und Ortsverbände dazu bereits informiert und bitten Euch/Sie auch weiterhin um ein wachsames Auge bei neuen Verträgen oder Vertragsänderungen. Denn die Sach- und Rechtslage, ist nicht ganz unkompliziert.
Der nächste Verhandlungstermin zum NV Bühne ist für den 22. und 23.09. am Berliner Ensemble angesetzt. |